Verkehrsrecht

Wir regulieren Verkehrsunfälle im Inland und europäischen Ausland. Hierzu wenden wir uns an den Unfallverursacher bzw. seinen Haftpflichtversicherer und setzen Ihre Ansprüche wenn erforderlich auch gerichtlich durch. Solche Ansprüche können z.B. die Reparaturkosten des KFZ, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld sein.
Service bedeutet nach unserem Verständnis eine schnelle unkomplizierte Abwicklung.

Im Rahmen der Regulierung eines Verkehrsunfalls sind die Anwaltskosten – sofern eine Haftung der Gegenseite dem Grunde nach feststeht – stets von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Sie haben Fragen – Wir haben die Antwort

  • Wie kann ich meinen Schaden nachweisen?
  • Muss ich ein Sachverständigengutachten erstellen lassen oder reicht ein Kostenvoranschlag aus?
  • Wer kommt für die Kosten des Sachverständigengutachtens auf?
  • Liegt ein Totalschaden vor oder kann ich den PKW reparieren lassen?
  • Kann ich meinen PKW in jeder beliebigen Werkstatt reparieren lassen und bekomme ich die gesamten Kosten in jedem Fall ersetzt?
  • Kann ich ohne Reparatur auf Gutachtenbasis abrechnen?
  • Mein KFZ ist geleast oder finanziert, was muss ich beachten?
  • Kann ich einen Mietwagen nehmen und wie lange?
  • Bekomme ich eine Nutzungsentschädigung und in welcher Höhe?
  • Der Mietwagenunternehmer bietet mir einen Unfallersatztarif an, muss der Unfallverursacher diese Kosten übernehmen?
  • Welche Kosten muss der Unfallverursacher bezahlen?
  • Ich wurde durch den Unfall verletzt, bekomme ich Schmerzensgeld und wenn ja wie viel?
  • Ich bin geblitzt worden – kann die Messung überprüft werden und habe ich Chancen mich gegen Punkte und Fahrverbot zu wehren?
  • Ich bin mit Alkohol Auto gefahren. Kann ich mich gegen eine Entziehung der Fahrerlaubnis wehren, oder wie bekomme ich anderenfalls meinen Führerschein zurück?