Familienrecht
Jede dritte Ehe endet heute vor dem Familienrichter. Grund genug, sich bereits vor der Eheschließung – aber auch in Krisensituationen – rechtzeitig kompetent beraten zu lassen.
Wir sehen nicht nur den Fall sondern auch den Menschen, der mit seiner Geschichte dahinter steht.
Durch persönliche Strategieplanung helfen wir Ihnen, den für Sie richtigen Weg zu finden.
Wir legen Wert darauf, dass familiäre Konflikte vor dem Hintergrund einer Trennung und Ehescheidung möglichst durch eine einvernehmliche Lösung beigelegt werden. Dadurch können insbesondere Belastungen für betroffene Kinder vermieden werden. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt daher in außergerichtlichen Verhandlungen und der Beratung mit dem Ziel eines einvernehmlichen Ehescheidungsverfahrens. Wenn sich ein gerichtlicher Streit dann doch nicht vermeiden lässt, vertreten wir engagiert Ihre Interessen.
Sie haben Fragen – Wir haben die Antwort
- Wann kann ich die Scheidung beantragen?
- Was ist Getrenntleben und wann beginnt es?
- Was kostet ein Ehescheidungsverfahren?
- Müssen beide Ehepartner einen Anwalt beauftragen?
- Bekomme ich Unterhalt und in welcher Höhe?
- Muss ich Unterhalt bezahlen und wie viel?
- Wer muss wie viel Unterhalt für die Kinder bezahlen?
- Was ist Zugewinn?
- Wer haftet für die Schulden?
- Habe ich ein Recht auf Umgang mit meinen Kindern?
- Was gehört zum Hausrat?
- Wann sollte ich einen Ehevertrag abschließen?